Hausordnung

                                  Hausordnung der Ferienwohnungen in 17419 Ostseebad Ahlbeck, Kieferngrund 14

 

Vorbemerkung

 

Hausbewohner können nur dann friedlich unter einem Dach zusammenleben, wenn sie den Willen zu guter Nachbarschaft auf der Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung besitzen.

Aus diesem Grund unterwerfen sich die Nutzer nachfolgenden Hausordnungsregelungen. Diese Regeln sind bindende Auflagen auch für Mieter, Untermieter und Feriengäste.

 

1.           Häusliche Ruhe

 

a)                  Als grundsätzliche Ruhezeiten gelten die täglichen Zeiträume von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr

b)                 In den vereinbarten Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen keine Lärmbelästigungen vorgenommen werden. Aus Rücksicht auf unsere Gäste und Nachbarn sind Partys im Haus und im Garten nicht gestattet.

 

2.           Sauberhaltung, Reinlichkeit und sonstige Verhaltens-, Rücksichtnahme-, Sicherungs- und Sorgfaltspflicht

 

a)      Kehricht, Küchenabfälle u. ä. dürfen nur in die hierfür bestimmten Mülltonnen entleert werden, ggf. ist der Müll weiter zu trennen. Kunststoffe, Zeitungen und Zeitschriften sind in gesonderten Tonnen zu entsorgen.

b)      In Ausgussbecken, Bade- sowie Duschwannen und WC`s dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden.

c)      Bei Schäden am Gebäude, gemeinschaftliche Flächen, Inventar und Einrichtungsteile hat der Verursacher den Eigentümer zu informieren und den entstandenen Schaden zu ersetzen.

d)      Grundsätzlich ist das Halten von Hunden und anderen Haustieren nur auf Anfrage gestattet. Der betreffende Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen verursacht werden. Hunde sind innerhalb des Hauses und der Außenanlage stets an der Leine zu führen. Verunreinigungen gemeinschaftlicher Gebäudeteile und Flächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensregelungen kann eine bereits erteilte Erlaubnis nach einmaliger, erfolgloser Abmahnung widerrufen werden.

e)      Das Auftreten von Ungeziefer in Wohnungen ist dem Eigentümer unverzüglich mitzuteilen. Kammerjägern darf der Zutritt in Wohnungen nicht verwehrt werden.

f)       In Treppenhäusern dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Fahrräder sind grundsätzlich auf den hierfür vorgesehenen Tiefgaragen- und Außenplätzen abzustellen.

g)      In Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften und zum Schutze der Hausbewohner sind die Haustüren immer geschlossen zu halten. Jeder Hausbewohner hat darauf zu achten, dass die Haustüren nach der Benutzung wieder ins Schloss rasten.

h)      Schlüsselverluste sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Die Kosten für Ersatzschlüssel hat der Feriengast selbst zu tragen.

i)        Das Rauchen im Haus ist grundsätzlich nicht gestattet.

j)        Das Grillen mit offenem Feuer (Holzkohle- und Gasgrill) ist nur auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.

k)      Es dürfen nur die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl übernachten. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen.

 

 

3.           Stellplatzordnung für Fahrzeuge

 

a)                  Das Abstellen von Fahrzeugen und Motorräder hat nur auf den für die Wohneinheit vorgeschriebenen Flächen                           zu erfolgen.  Bestehende sicherheitsrechtliche und brandschutztechnische Vorschriften sind  zu beachten.

b)                 Das Fahren auf dem Gelände und der Tiefgarage erfolgt mit Schritttempo. Die Durchfahrtshöhe beträgt 1,90 m.

c)                 Das Tor der Tiefgarage ist immer geschlossen zu halten.

d)                Die Tiefgarage wird videoüberwacht. Daten werden nach 7 Tagen automatisch überschrieben und damit gelöscht.

e)                 Das Waschen oder Reparieren von Fahrzeugen in der Tiefgarage oder auf dem Gelände ist untersagt.

 

 

Die Eigentümer                                                                                                                                  Ahlbeck, den 10.03.2024


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